Die Regierung hat Grenzgänger in die Ausnahmeliste für die quarantänefreie Einreise nach Slowenien
aufgenommen, wenn sie kein Covid-Zertifikat haben. Die Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die bis zu zehn Kilometer von der Landesgrenze entfernt wohnen.
Nach dem am Donnerstag verabschiedeten Dekret dürfen Grenzgänger, die in einem der EU-Mitgliedstaaten oder dem Schengen-Raum beschäftigt sind, unter diesen Bedingungen nach Slowenien einreisen.
Ihr Wohnsitz in Slowenien darf jedoch nicht weiter als zehn Kilometer von der Landesgrenze entfernt sein. Die Entfernung zur Grenze, gemessen in der Luftlinie, wird mit Google Maps ermittelt.
Grenzgänger müssen innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise in ein anderes Land zurückkehren. Es handelt sich um eine vorübergehende Ausnahme, die voraussichtlich bis zum 15. August und spätestens bis zum 1. September in Kraft sein wird, teilte das Regierungskommunikationsbüro mit.
Ab dem 15. Juli wendet Slowenien keine Länderlisten bezüglich der epidemiologischen Situation mehr an, da alle Personen, die in das Land einreisen, eine Bescheinigung vorlegen müssen, die belegt, dass sie gegen Covid-19 getestet, genesen oder geimpft wurden. Andernfalls werden sie in Quarantäne gestellt.
Bisher galten die Ausnahmen für Kinder unter 15 Jahren, Eigentümer von Eigentum beiderseits der Grenze und Personen, die durch Slowenien durchreisen. Es gab erhebliche Kritik daran, dass Grenzgänger nicht zu den Ausnahmen zählen.
Redaktion Breaking News Bild: SN