Versammlungen von bis zu 100 Personen im Innen- oder Außenbereich sind gemäß einem Regierungsdekret zulässig,
das heute als Reaktion auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts erlassen wurde, mit der das generelle Verbot der öffentlichen Versammlung beibehalten wurde.
Laut Innenminister Aleš Hojs ist eine physische Distanzierung obligatorisch, Masken nur in Innenräumen. Das Dekret sollte heute Abend im Amtsblatt veröffentlicht werden und am 19. April in Kraft treten. Hojs betonte jedoch, dass Versammlungen gesetzlich bei den Behörden registriert werden müssen, eine Sondergenehmigung des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit jedoch nicht erforderlich wäre.
Redaktion Breaking News
Bild: Earth Trekkers