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Ab heute ist das Ein- und Ausreisen aus den roten Regionen nicht mehr gestattet

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In den Regionen Obalno-kraška, Goriška und Koroška, ​​die je nach epidemiologischer Situation rot gefärbt sind, gilt ab heute wieder die Beschränkung der Bewegung auf die Region. Die nächtliche Bewegungseinschränkung im ganzen Land dauert jetzt von 22 bis 5 Uhr. Religiöse Zeremonien im Freien sind auf einen Teilnehmer pro 10 Quadratmeter begrenzt.

Das am Mittwoch von der Regierung verabschiedete Dekret zur Einschränkung der Bewegung zwischen Regionen sieht auch Ausnahmen vor, wenn eine Person zwischen der roten und anderen Regionen wechseln kann. Beim Bestehen muss der Einzelne jedoch einen Nachweis über die Rechtfertigung der Ausübung der Ausnahme und eine handschriftliche Erklärung vorlegen.

Ausnahmen für den Wechsel zwischen roten und anderen Regionen:

1. Ankunft bei der Arbeit, Abreise von der Arbeit und Ausführung von Arbeitsaufgaben,

2. Durchführung wirtschaftlicher, land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten,

3. Beseitigung der unmittelbaren Gefahr für Gesundheit, Leben und Eigentum,

4. Schutz und Unterstützung von Personen, die Unterstützung benötigen oder für die Pflege oder Pflege von Familienmitgliedern oder im Fall der elterlichen Fürsorge und des Kontakts mit dem Kind,

5. Zugang zu Apotheken, Gesundheits- und Sanitärdiensten und Spa-Behandlungen;

6. Zugang zu ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen,

7. Zugang zu Rettungsdiensten,

8. Zugang zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Justiz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden;

9. Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen,

10. Durchführung von Instandhaltungs- oder Saisonarbeiten an einem privaten Gebäude oder Grundstück für Mitglieder desselben Haushalts;

11. Reisen von Personen zum Zwecke des Transits durch die im vorherigen Artikel genannte statistische Region in ein Nachbarland oder zu ihrem Wohnort in der Republik Slowenien;

12. dringende Instandhaltung des Grabes, wobei der Einzelne seinen Anspruch durch einen Mietnachweis des Grabes oder einen anderen geeigneten Nachweis nachweisen muss.

Obwohl im Dekret nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Ausnahmen vom Überschreiten der Grenzen der roten Regionen auch Schulkinder, die aus den roten Regionen zu Bildungseinrichtungen in anderen Regionen fahren. “Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des NIJZ darf die Bewegung unter anderem zur Arbeit kommen, die Arbeit verlassen und Arbeitsaufgaben ausführen. Diese Ausnahme gilt auch für Schulkinder” , erklärte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport.

Trotz der Tatsache, dass die drei Regionen rot geworden sind, gibt es keine anderen Einschränkungen als das Überqueren. Daher bleiben an einigen Stellen die Terrassen der Restaurants geöffnet, da die Regierung die Auswirkungen der von ihr eingeführten Maßnahmen überwachen möchte, erklärte Gesundheitsministerin Janez Poklukar weiter am Donnerstag.

Ab heute ist die Einreise nach Slowenien nur noch mit einem negativen PCR-Testergebnis möglich.

Dieser Test ist auch der einzige, der für die Beendigung der Quarantäne gültig ist, und zwei Eigentümer oder Pächter von Grundstücken im Grenzgebiet benötigen keinen siebentägigen negativen Test mehr, um die Grenze zu überschreiten.

Bei der Einreise nach Slowenien wird eine Person nicht zu Hause in die Quarantäne geschickt, wenn sie Folgendes vorlegt:

– ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden nach Entnahme und Durchführung des Tupfers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Schengen-Raum oder von Organisationen oder Einzelpersonen in Drittländern durch das Institut für Mikrobiologie und Immunologie und das Nationales Gesundheitslabor, Umwelt und Lebensmittel (NLZOH) werden als angemessen gekennzeichnet und auf der NLZOH-Website veröffentlicht.

 – eine Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis, das älter als 21 Tage, aber nicht älter als sechs Monate ist, oder eine ärztliche Bescheinigung, dass sie an COVID-19 gelitten hat und seit dem Auftreten der Symptome nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, oder

 – Nachweis der Impfung gegen COVID-19, aus dem hervorgeht, dass seit Erhalt der zweiten Dosis von Biontech / Pfizer oder Moderna mindestens sieben Tage oder seit Erhalt der ersten Dosis von AstraZenec mindestens 21 Tage vergangen sind. 

Beim Sammeln oder. Bei gesellschaftlichen Zusammenkünften, Veranstaltungen und Kundgebungen akzeptierte die Regierung keine Änderungen. Bis zu zehn Personen dürfen sich in allen Regionen versammeln, und Veranstaltungen und Versammlungen von bis zu zehn Personen sind ebenfalls gestattet.

Ab heute gelten die Änderungen des Dekrets über die vorübergehende Einschränkung der kollektiven Ausübung der Religionsfreiheit für die Beschränkung der Anzahl der Personen, die gemeinsam das Recht auf Religionsfreiheit im Freien ausüben, auf einen Teilnehmer pro 10 Quadratmeter oder mehr Teilnehmer an der gleiche Haushalt.

Wie wir gestern berichteten, könnte die Expertengruppe für covid-19 unter der Leitung von Mateja Logar der Regierung vorschlagen, das Land aufgrund der raschen Ausbreitung der Epidemie und der wachsenden Zahl von Patienten in Krankenhäusern vom 1. bis 12. April vollständig zu schließen . Wir haben Logar danach gefragt. Auf die Frage, ob es wahr ist, dass Gespräche in diese Richtung geführt werden, antwortete sie: “Angesichts der sich verschlechternden epidemiologischen Situation laufen Gespräche über weitere Maßnahmen.” Diese werden auf dem Treffen mit Pahor besprochen, das, wie wir gestern erfahren haben, diesen Sonntag stattfinden wird.

Redaktion Breaking News/24com
Bild: Stol.it
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