Ab heute darf laut Regierungsverordnung zwischen allen statistischen Regionen gewechselt werden. Es ist auch erlaubt, bis zu zehn Personen zu versammeln, die nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, um einige kulturelle Veranstaltungen und Religionsunterricht zu organisieren. Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung oder einer öffentlichen Versammlung muss auf Ersuchen der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Registrierungsnachweis oder eine Genehmigung für die Veranstaltung oder Versammlung …
 
             
				 
				 
				 
				 
				 
				 
				 
					 
				 
				





 
								 
								 
								 
							 
							 
							 
							 
							