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Erneute Lockerungen

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Ab heute darf laut Regierungsverordnung zwischen allen statistischen Regionen gewechselt werden. Es ist auch erlaubt, bis zu zehn Personen zu versammeln, die nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, um einige kulturelle Veranstaltungen und Religionsunterricht zu organisieren.

Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung oder einer öffentlichen Versammlung muss auf Ersuchen der zuständigen

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Aufsichtsbehörde einen Registrierungsnachweis oder eine Genehmigung für die Veranstaltung oder Versammlung vorlegen.

Durch die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer an Versammlungen und Veranstaltungen auf bis zu zehn Personen wird die Anzahl der Personen in Innenräumen auf einen Teilnehmer pro 30 Quadratmeter und im Freien auf einen Teilnehmer pro zehn Quadratmeter begrenzt. Der zwischenmenschliche Abstand zwischen den Teilnehmern muss mindestens 1,5 Meter betragen, außer zwischen Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Die Verwendung von Schutzmasken ist in Innenräumen obligatorisch.

Ab heute können die Archive auch wieder geöffnet werden und Film-, Theater-, Musik-, Tanz- und andere öffentliche Kulturveranstaltungen sind gestattet. Gleichzeitig müssen vorbeugende Maßnahmen und Hygieneempfehlungen befolgt werden.

Die Beschränkung der Anzahl der Personen entsprechend der Größe eines geschlossenen öffentlichen Raums oder offenen Raums gilt nicht für diejenigen, die sich auf der Grundlage von Vorschriften über vorübergehende Maßnahmen in Einrichtungen im Bildungsbereich und an Universitäten sowie unabhängigen Hochschuleinrichtungen zusammenschließen können. Bei Theater-, Musik- und Tanzaktivitäten sind Tests von Darstellern obligatorisch, mit Ausnahme derjenigen, die sich bereits von Covid-19 erholt haben oder bereits geimpft wurden.

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Ab heute ist es auch gestattet, religiöse Riten auf Außenflächen durchzuführen, wobei vorbeugende Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie berücksichtigt und Hygieneempfehlungen sinnvoll befolgt werden. Religionsunterricht ist ebenfalls erlaubt. Die Anzahl der Personen hängt von der Größe des Raums oder der Fläche ab.

Es wird keine Beschränkung der Anzahl der Personen geben, die auf der Größe des geschlossenen Raums basiert. Die Prüfung von Personen ist jedoch obligatorisch, mit Ausnahme derjenigen, die bereits Covid-19 hatten oder bereits geimpft wurden, und unter Berücksichtigung der zwischenmenschlichen Entfernung.

Redaktion Breaking News
Bild: unbekanntes slowenien
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