Das Außenministerium hat alle britischen Staatsbürger und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in Slowenien aufgefordert, rechtzeitig einen Antrag auf eine neue biometrische Aufenthaltserlaubnis zu stellen oder die bestehende gegen eine neue biometrische Aufenthaltserlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt umzutauschen. Einsendeschluss ist der 31. Dezember.
Die aktuellen Aufenthaltsgenehmigungen für britische Staatsbürger oder deren Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, laufen aufgrund des Brexits am 31. Dezember aus.
Die Anträge können bei der Verwaltungseinheit ihres Wohnortes gestellt werden. Die Genehmigungen werden gemäß den Bedingungen des Austrittsabkommens erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gov.si/en/registries/projects/brexit/ .
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU trat am 1. Februar 2020 in Kraft. Mit dem Tag seines Austritts ist das Vereinigte Königreich ein Drittland, was bedeutet, dass seine Bürger nicht mehr dieselben Bedingungen für den Aufenthalt in EU-Ländern genießen wie vor dem Brexit.
Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist für britische Staatsbürger mit Wohnsitz in der EU vor, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Frist in Slowenien endet am 31. Dezember 2021.
Redaktion Politik Bild: Tintenmedien CC-by-0