Die slowenische Regierung hat einen Entwurf für eine Grundsteuer bestätigt, der das Angebot an Mietwohnungen erhöhen und die Mieten senken soll.
Auf Wohnimmobilien von Privatpersonen und Unternehmen würde eine Steuer in Höhe von 1,45 % des allgemeinen Immobilienwerts erhoben. Die Erstimmobilie eines Eigentümers wäre von der Steuer befreit, Zweitwohnungen und zusätzliches Bauland hingegen würden steuerpflichtig.
Wird ein solcher Zweitwohnsitz vermietet, würden die bestehenden Mieteinnahmen auf die neue Grundsteuer angerechnet, in manchen Fällen sogar ganz aufgehoben. Kurzfristige touristische Vermietungen würden von diesem Steuervorteil nicht profitieren.
Angebotssteigerung im Blick
Die Regierung betrachtet dies als einen entscheidenden Schritt, um das Angebot an gebrauchten Wohnungen zu erhöhen und in der Folge die Mieten zu senken, weil es Eigentümer dazu verleiten würde, ihre Objekte langfristig zu vermieten und solche Vermietungen anzumelden, anstatt leerstehende Immobilien als Investition zu behalten oder sie auf dem Schwarzmarkt zu vermieten.
„Das Ersteigentum eines Eigentümers wird nicht besteuert, andere hingegen schon. Und das mit einem Ziel: die Nutzung von Immobilien nicht als Investition, sondern als Wohnraum zu fördern“, sagte Premierminister Robert Golob bei der Vorstellung des Plans am 23. Dezember.
Um die Versorgung mit Wohnraum zu verbessern, soll Bauland besteuert werden.
Die bestehende kommunale Abgabe „Baulandentschädigung“, die auf alle Gebäude, nicht nur auf Wohnimmobilien, erhoben wird, allerdings zu einem sehr niedrigen Satz, bleibt von der neuen Steuer unberührt.
Sie würde allerdings eine bestehende Grundsteuer auf Häuser mit mehr als 160 m2 und Zweitwohnungen ersetzen. Diese Steuer wird nur in einigen wenigen Gemeinden erhoben.
Den Daten des Finanzministeriums zufolge besitzen 680.000 Einwohner eine Immobilie und 124.000 haben zwei oder mehr Immobilien, die der neuen Steuer unterliegen.
Umsatzneutraler Betrieb
Den Plänen der Regierung zufolge würde es sich dabei um ein einnahmenneutrales System handeln, da sämtliche Steuereinnahmen, die derzeit auf 600 Millionen Euro geschätzt werden, direkt durch eine geringere Besteuerung des Faktors Arbeit ausgeglichen würden, was zu einem Anstieg des Nettoeinkommens führen würde.
„Wir rechnen damit, das Angebot an Immobilien sowohl zur Miete als auch zum Verkauf zu erhöhen und gleichzeitig die Kaufkraft der Haushalte, insbesondere der jungen Leute, zu steigern“, sagte Golob.
Die Grundsteuer wäre demnach mit zusätzlichen Einkommensteuererleichterungen verbunden, die nach Berechnungen des Finanzministeriums das Nettoeinkommen für Mindestlohnempfänger um 320 Euro und für Durchschnittsverdiener um 520 Euro pro Jahr erhöhen würden.
„Wir werden zwei Hauptziele direkt erreichen: die Situation auf dem Wohnungsmarkt verbessern, insbesondere für junge Menschen, und die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern“, sagte Finanzminister Klemen Boštjančič.
Lange Geschichte gescheiterter Versuche
Die Regierung Golob ist erst die letzte im letzten Jahrzehnt, die versucht hat, eine solche Steuer einzuführen. Bei den meisten früheren Versuchen war die Steuerbemessungsgrundlage jedoch viel breiter angelegt und umfasste sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbe- und Landwirtschaftsimmobilien.
Im Jahr 2013 wurde ein umfassendes Grundsteuergesetz verabschiedet, das jedoch ein Jahr später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, nachdem es die Art und Weise der Ermittlung des Immobilienwerts für verfassungswidrig erklärt hatte.
Nachfolgende Regierungen versuchten, ein ähnliches System einzuführen. Doch alle Versuche scheiterten, da sie auf starke Ablehnung in der Bevölkerung stießen.
Organisationen wie die OECD drängen Slowenien schon seit Jahren dazu, eine Grundsteuer einzuführen, da die Grundsteuern im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig sind.
Die Regierung plant, bis Ende Januar eine umfassende öffentliche Debatte zu führen und das Gesetz nächstes Jahr zu verabschieden, sodass es 2026 in Kraft treten kann.
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