Die Regierung hat das Dekret über die Bedingungen für die Einreise nach Slowenien dahingehend geändert, dass neben einem negativen PCR-Test auch ein negativer Antigen-Schnelltest anerkannt wird.
Die Änderung tritt am 5. Juni in Kraft und gilt bis zum 13. Juni. Auch im Dienstleistungssektor wurden einige Maßnahmen gelockert. Vor allem Beherbergungsbetriebe können ihre Kapazitäten erhöhen, Schwimmbäder werden für Besucher mit einem Covid-Zertifikat mit bis zu 75 % der Kapazität zur Verfügung stehen und das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken an den Imbissstationen wurde aufgehoben. In Einkaufszentren ist ein Käufer pro 10 m2 erlaubt, derzeit waren es 20.
Redaktion Breaking News Bild: Dalmatinka Media