Slowenien reiht sich nun offiziell in die wachsende Liste der EU-Länder ein, die digitale Nomaden willkommen heißen. Seit dem 21. November können Fernarbeiter aus Nicht-EU-Ländern eine spezielle einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, die durch die im Frühjahr verabschiedeten Änderungen des Ausländergesetzes eingeführt wurde.

Die Genehmigung richtet sich an mobile Fachkräfte, deren Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Sloweniens ansässig sind. Um sich zu qualifizieren, dürfen Antragsteller weder EU- noch EWR-Bürger sein und müssen für ein im Ausland registriertes Unternehmen oder als Selbstständige im Ausland arbeiten. Entscheidend ist, dass sie nicht am slowenischen Arbeitsmarkt teilnehmen.
„Das entscheidende Kriterium ist, dass der ausländische Staatsangehörige nicht auf dem slowenischen Arbeitsmarkt aktiv ist“, so das Innenministerium. Dies bedeutet, dass digitale Nomaden von den Anforderungen der Arbeitsmarktprüfung, einschließlich der üblicherweise vom Arbeitsamt erteilten Zustimmung, befreit sind.
Die Genehmigungen sind maximal ein Jahr gültig und können nicht verlängert werden. Digitale Nomaden können jedoch sechs Monate nach Ablauf ihrer vorherigen Genehmigung einen neuen Antrag stellen. Wer länger ohne Unterbrechung bleiben möchte, kann, solange die Genehmigung noch gültig ist, auf eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis umsteigen.
Bewerber müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die mindestens dem Doppelten des durchschnittlichen monatlichen Nettolohns in Slowenien entsprechen. Der Einkommensnachweis kann aus beliebigen Quellen stammen und unterliegt denselben Regeln wie für andere ausländische Staatsangehörige.
Slowenien macht es digitalen Nomaden zudem leicht, ihre Angehörigen nachzuholen: Die Familienzusammenführung ist sofort möglich, ohne Mindestaufenthaltsdauer oder Einschränkungen, die an die Gültigkeit der eigenen Aufenthaltserlaubnis des Nomaden geknüpft sind.
Redaktion Politik Bild: CLR





