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Covid-Beschränkungen verschärft, aber keine neue Sperrung

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Inmitten steigender Infektionen hat die Regierung am späten Freitagabend beschlossen, die Covid-Beschränkungen zu

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verschärfen, anstatt eine weitere Sperrung zu verhängen. 

Ab Montag wird das Covid-Pass-Mandat auf Personen über 12 Jahre ausgeweitet, die Öffnungszeiten von Bars und Restaurants eingeschränkt, Nachtclubs geschlossen, Versammlungen verboten und nur chirurgische oder FFP2-Masken erlaubt. Geschäfte werden auf mindestens einen Kunden pro mindestens 10 Quadratmeter beschränkt. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Gottesdiensten ist auf Abstand zu achten. Die Schulen bleiben geöffnet, jedoch wird die Häufigkeit der freiwilligen Selbsttests von Grund- und Sekundarschülern ab dem 15. November auf dreimal pro Woche erhöht.

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Selbsttest für alle Schüler, Studenten ab 15. November verpflichtend

Das Bildungsministerium hat angekündigt, dass die Selbstprüfung für Kinder und Jugendliche in der Grund- und Sekundarstufe ab dem 15. Selbsttests werden dreimal pro Woche auf dem Schulgelände durchgeführt.

Die Änderungen der Selbsttests in Bildungseinrichtungen sind Teil der am Freitag von der Regierung vereinbarten neuen Covid-Beschränkungen. Abgesehen von Selbsttests für Schulen treten am Montag neue Regeln in Kraft.

Der Selbsttest wird für alle Grund- und Sekundarschüler sowie für Universitätsstudenten obligatorisch sein, außer für diejenigen, die gegen Covid geimpft sind oder sich davon erholt haben.

Auch Kinder und Jugendliche, die in Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen tätig sind, müssen sich selbst testen, ebenso wie diejenigen, die an außerschulischen Sportaktivitäten an Schulen beteiligt sind.

Bis zum 15. November werden weiterhin Kinder der Grund- und Sekundarstufe zweimal wöchentlich zu Hause und Studierende der Hochschulen an ihren Schulen Selbsttests durchführen.

Ab dem 15. November können Schülerinnen und Schüler der Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung monatlich 15 Antigen-Schnelltests durchführen, die sie mit ihrer Krankenversicherungskarte in einer Apotheke abholen können.

Redaktion Breaking News
Bild: deutsches Ärzteblatt

 

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