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In der Region Primorsko-Notranjska werden Restaurants eröffnet

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Die Regierung nahm auf der Sitzung einige Änderungen der Verordnungen an. Von nun an sind landesweit Kundgebungen erlaubt, an denen bis zu 10 Personen teilnehmen können. Die Region Obalno-kraška wurde orange und die Region Primorsko-Notranjska gelb, sodass auf den Terrassen des Restaurants ab sofort Getränke und Mahlzeiten gestattet sind. In Musikschulen sind neben Einzelunterricht auch Ballett und zeitgenössischer Tanz erlaubt.

Die Region Obalno-kraška ist zu einer orangefarbenen Region geworden, sodass alle Bewegungsbeschränkungen zwischen dieser Region und den verbleibenden orangefarbenen oder gelben Regionen dort aufgehoben werden. Auch hier dürfen sich bis zu zehn Personen versammeln. Aufgrund des günstigeren epidemiologischen Bildes in dieser Region werden auch alle anderen bisher geltenden Beschränkungen aufgehoben.

Von nun an sind Kundgebungen von bis zu zehn Personen im ganzen Land erlaubt. Es ist jedoch weiterhin vorübergehend verboten, mehr als 10 Personen zu versammeln, außer bei nahen Familienmitgliedern oder Mitgliedern desselben Haushalts.

Die Region Primorska-Notranjska ist eine der bestehenden gelben statistischen Regionen, zu der bereits Posavska und Jugovzhodna Slovenija gehören. Dies bedeutet, dass die Catering-Aktivitäten zur Zubereitung von Speisen und Getränken und zum Servieren auf den Terrassen und Gärten von Catering-Einrichtungen ebenfalls freigegeben werden.

Die Änderungen in den statistischen Regionen Obalno-kraška und Primorsko-Notranjska treten am 22. März in Kraft. Die Bewegungsbeschränkung zwischen 21.00 und 06.00 Uhr bleibt in Kraft.

Auf der Grundlage der Meinung der Expertengruppe im Gesundheitsministerium erlaubt die Regierung neben dem Einzelunterricht auch den Unterricht von Ballett und zeitgenössischem Tanz an Musikschulen. Zwischen den Teilnehmern muss ein Abstand von mindestens zwei Metern bestehen. Diese Änderungen treten ebenfalls am 22. März in Kraft.

Es ist auch erlaubt, religiöse oder. spirituelle Erziehung und Erziehung, vorausgesetzt, die Lehrer für Religionsunterricht haben ein negatives Testergebnis für die Infektion mit einem neuen Coronavirus. Schnelltests oder PCR-Tests müssen einmal pro Woche oder durchgeführt werden. vor der Durchführung der Tätigkeit selbst, wenn sie nur gelegentlich ausgeführt wird.

Die Anzahl der Personen, die gemeinsam in Innenräumen Religionsfreiheit ausüben, ist weiterhin auf einen Teilnehmer pro 30 Quadratmeter Innenraum begrenzt. mehr Teilnehmer bei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Der zwischenmenschliche Abstand zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, muss mindestens 1,5 Meter betragen.

In Bibliotheken, Museen und Galerien, in denen nach den Kriterien der vorgeschriebenen Fläche zehn Personen nicht vereint werden dürfen, ist dies jetzt zulässig, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen ihnen vorgesehen werden kann, außer zwischen Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Nach der heutigen Sitzung, bei der die Regierung die epidemiologische Situation aufrüttelte.

Redaktion Breaking News/24.com
Bild: European Coffee Trip
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