
Das slowenische Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse nach der im vergangenen Jahr erfolgten Überarbeitung der Haushaltsregeln auf EU-Ebene lockert.
Nach den kürzlich überarbeiteten EU-Haushaltsregeln sollte sich die Haushaltspolitik auf den mittelfristigen Kurs und die Kernausgaben konzentrieren und nicht auf mehrjährige Ziele, die leicht durch Datenrevisionen, Prognoseänderungen und einmalige Ausgaben beeinflusst werden können.

Mit der Novelle des Fiskalgesetzes ändert sich somit die Definition des mittelfristigen Haushaltssaldos.
Es legt fest, dass die Einnahmen und Ausgaben des Staates mittelfristig als ausgeglichen gelten, wenn die Schulden unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bleiben, das Defizit unter 3 Prozent des BIP liegt und beide Werte mittelfristig unter dieser Grenze liegen.
Dadurch erhält die Regierung im Falle eines Konjunkturrückgangs mehr Spielraum für höhere Ausgaben.
In Zeiten, in denen das Gleichgewicht nicht erreicht wird, muss die Ausgabenentwicklung einem vierjährigen Finanz- und Strukturplan folgen.
Im Jahr 2011 wurden in der EU Fiskalregeln eingeführt, um die Kreditaufnahme der Mitgliedstaaten zu begrenzen und so eine Verschärfung der damaligen Schuldenkrise in der Eurozone zu verhindern.
Die allgemein gefasste Regelung wurde nach monatelangen politischen Kämpfen 2013 in der slowenischen Verfassung verankert und die Nationalversammlung verabschiedete 2015 das Durchführungsgesetz, das die Einzelheiten der Regelung festlegt.
Für jede Gesetzesänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Bei der Abstimmung am 28. März stimmten 86 Abgeordnete dafür und nur eine dagegen.
Redaktion Politik Bild: Dalmatinka-Media