Nicht gestattet ist der Grenzübertritt auf kleineren Straßen und Feldwegen ohne Grenzposten
Aufgrund vermehrter Mitgliederanfragen zu den Grenzübergängen von Kroatien nach Slowenien stellt der ÖAMTC klar, dass die Einreise aus Kroatien nach Slowenien für EU-Bürger an allen offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist, nicht nur an den internationalen. “Das sind aktuell 32 internationale und weitere 25 im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs, also insgesamt 57 Grenzübergänge, die von EU-Bürgern genutzt werden können. Wer keinen EU-Pass hat, muss einen der 32 internationalen Grenzübergänge nutzen”, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Nicht erlaubt und somit strafbar macht man sich hingegen bei der Einreise in den Schengen-Raum über die sogenannte “grüne Grenze”. “Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, keine offiziellen Grenzübergänge nutzen, sondern kleinere Straßen oder Feldwege ohne Grenzposten. Das ist nicht erlaubt und verstößt gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze”, betont der Jurist des Mobilitätsclubs.
Club beantwortet Fragen von Mitgliedern
Aktuelle Hinweise, worauf man coronabedingt bei der Reise nach Kroatien und zurück achten muss, findet man im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Clubmitglieder können sich bei näheren Fragen zu möglichen Grenzübergängen gern an die Club-Hotline unter 0800 / 120 120 wenden.
Redaktion Service Bild: ÖAMTC/Weintourist