Slowenische Apotheker können sich gemäß einer Gesetzesänderung nicht länger auf Gewissensgründe berufen, nachdem ein Apotheker einer Frau aufgrund ihrer religiösen Überzeugung die Ausgabe von Antibabypillen verweigert hatte. Der Fall der Apothekerin in Lendava, die sich auf ihre Gewissensgründe berief, machte im Oktober Schlagzeilen. Er rückte die Rechte der Frauen ins Rampenlicht und löste eine Debatte über die Gewissensgründe in der …