Slowenische Fischer, die von Kroatien wegen der Fischerei in Gewässern bestraft wurden, die ein Grenzschiedsgericht 2017 Slowenien zugesprochen hatte, scheiterten mit ihrer Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der ihre Anträge für unzulässig erklärte. In einer Entscheidung vom 16. Mai erklärt das Straßburger Gericht, es sei nicht zuständig, über die Gültigkeit des Grenzschiedsspruchs zu entscheiden. Darin heißt es auch, dass die …