Ab heute sind Einzelhandelsunternehmen nicht mehr verpflichtet, einen Papierbeleg auszustellen, es sei denn, ein Kunde verlangt ausdrücklich danach. Bisher mussten Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkauften, ihren Kunden eine Quittung auf Papier oder in elektronischer Form ausstellen, wenn der Kunde dieser Option zustimmte. Dies ist nicht mehr erforderlich, da am Samstag die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft getreten sind, die …