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Erste Hinweise auf Verstöße gegen das Wahlgesetz

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Der diensthabende Dienst des Innenministeriums erhielt drei Benachrichtigungen über mutmaßliche Verstöße gegen das Wahlgeheimnis seit Beginn des Wahlgeheimnisses, das um Mitternacht nach dem Präsidentschaftswahlkampf begann, bis 19 Uhr. Das Inneninspektorat habe bereits festgestellt, dass es keine Verstöße gebe, teilte das Ministerium mit.

Vor dem ersten Wahlgang zum Präsidenten der Republik am Sonntag endete der Wahlkampf offiziell um Mitternacht. Es ist Wahlruhe in Kraft getreten, die bis Sonntag um 19 Uhr eingehalten werden muss, wenn landesweit alle Wahllokale schließen. Während der Wahlruhezeit ist jede Aktivität verboten, die die Wähler auf die eine oder andere Weise zur Stimmabgabe verleiten würde.

Für Verstöße gegen das Wahlschweigen sind Bußgelder von 800 bis 3.000 Euro für den Wahlkampfveranstalter, von 300 bis 600 Euro für die verantwortliche Person des Wahlkampfveranstalters, von 250 bis 500 Euro für eine juristische Person oder sich selbst vorgesehen -Beschäftigte und von 150 bis 250 Euro für eine Einzelperson.

Redaktion Breaking News
Bild: Bezau
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