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Skipperinfos für Slowenien

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Das nautische Revier in Slowenien ist zwar nicht das Größte, aber durchaus beachtenswert. Hier die wichtigsten Infos.

 

 

EIN- UND AUSREISE

Personaldokumente
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja

Visum
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

Weiterreise nach Kroatien
Das sog. Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen werden im Verhältnis zu Kroatien noch nicht vollständig angewendet. An der slowenisch-kroatischen Grenze finden nach wie vor sowohl bei der Ausreise von Slowenien nach Kroatien, als auch bei der Einreise von Kroatien nach Slowenien Kontrollen statt. Für den Grenzübertritt zwischen den beiden Ländern ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden, auch für Kinder. Kann der/die Reisende keinen gültigen Lichtbildausweis vorgelegen (Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises darf noch nicht erreicht sein), erfolgt eine Zurückweisung durch die kroatischen Grenzkontrollbehörden; eine Einreise nach oder eine Ausreise aus Kroatien ist in diesen Fällen nicht möglich.

Haustierbestimmungen
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Ein- und Ausreise über See
Bei der Ein- und Ausreise von bzw. nach Italien ist ein Ein- bzw. Ausklarieren nicht notwendig.

Dagegen ist bei der Einreise aus Kroatien und bei der Ausreise nach Kroatien oder einem anderen Land, das nicht im Schengen-Raum liegt (an der Adria Kroatien, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegovina) das Ein- und Ausklarieren notwendig.

Zum Einklarieren ist nach dem Passieren der Seegrenze z.B. aus Kroatien auf dem Seeweg die von der Polizei, den Zollbehörden und dem Hafenamt vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen.

Dazu ist zunächst ein für den internationalen Verkehr geöffneter Hafen zum Einklarieren anzulaufen. Derartige Häfen, ganzjährig geöffnet sind:

Koper (ital.: Capodistria)
Ukmarjev trg 2, SLO – 6000 Koper
UKW: Kanal 16
T: (00386) 566 32 106
F: (00386) 566 32 110

Piran (Pirano)
Dantejeva 4, SLO 6330 Piran
UKW: Kanal 16
T: (00386) 567 101 90
F: (00386) 567 101 93

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Bei der Anmeldung sind folgende Papiere vorzulegen:

  • Pässe der Crew
  • der auf den Eigner ausgestellte Internationale Bootsschein oder ein anderes amtliches Dokument gemäß den Bestimmungen des Landes, dessen Flagge die Yacht führt;
  • wenn der Eigner nicht an Bord ist, eine Bestätigung, dass der Skipper berechtigt ist, die Yacht zu führen;
  • der Führerschein des Bootsführers gemäß den Bestimmungen des Heimatlandes für vergleichbare Gewässer (Küsten- oder Seefahrt);
  • Fest eingebaute Funkgeräte müssen in den Schiffspapieren eingetragen sein;
  • Der Schiffsführer oder ein Crewmitglied muss ein Funkzeugnis gemäß den Bestimmungen des Heimatlandes vorlegen.


Gebühren, Kurtaxe

Seit dem 24.05.2016 ist von allen Yachten, die in einem Hafen oder einer Marina in Slowenien einen Liegeplatz nutzen, eine “Gebühr für die Nutzung der Navigationseinrichtungen” zu bezahlen, die vom Betreiber des Hafens oder der Marina eingezogen wird. Eine “Tagesgebühr” wird nicht errechnet, Mindestgebühr ist die Monatsgebühr.

Kurtaxe wird von allen Besuchern der Marinas, die auf dem Schiff übernachten, in Höhe von 2.00 €/Tag/Peron verlangt.

BOOTSDOKUMENTE

Bootsregistrierung und -kennzeichnung
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen Kennzeichen und die amtlich anerkannten Kennzeichen von Verbänden, z.B. der Internationale Bootsschein vom Deutschen Motoryachtverband.

Bootsversicherung
Eine Bootsversicherung ist nicht vorgeschrieben. Eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ist jedoch dringend zu empfehlen.

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Nach den seit dem Beitritt Sloweniens zur EU gültigen Bestimmungen kann der Nachweis der bezahlten Mehrwertsteuer verlangt werden. Es ist daher ratsam, einen entsprechenden Beleg bei sich zu führen.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Vorschriften der slowenischen Behörden über eine Führerscheinpflicht sind nicht bekannt. Trotzdem muss schon aus versicherungsrechtlichen Gründen vorausgesetzt werden, dass der Schiffsführer über einen Führerschein für Seefahrt gemäß den Bestimmungen seines Heimatlandes besitzt.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Der Schiffsführer oder ein anderes Crewmitglied muss über ein gültiges Funkzeugnis verfügen, wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgestattet ist.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Vorgeschriebene Ausrüstung
Nach dem Beitritt Sloweniens zur EU gelten dort die Ausrüstungsvorschriften, soweit solche von der EU oder den Mitgliedsstaaten erlassen worden sind. Die SOLAS-Richtlinien können durch nationale Sonderregelungen für Sportboote erleichtert werden. Danach sind (nach slowenischen Angaben) für Boote folgende Sicherheitsausrüstungen vorgeschrieben:

  • 1 Anker mit ausreichendem Gewicht und mindestens 30 m Kette oder Leine
  • mindestens 1 Festmacher von 10 m Länge
  • 2 Hilfsruder
  • vorgeschriebene Lichter
  • Erste-Hilfe-Set
  • 6 Handfackeln oder Signalraketen
  • für jedes Crewmitglied eine ohnmachtssichere Schwimmweste

Feuerlöscher je nach Motorenstärke. Die in Deutschland gültigen Regeln verlangen dafür:

  • für Boote mit Außen- und Innenbordmotoren bis 20 kW 2 kg
  • für Boote mit Außen- und Innenbordmotoren über 20 kW 6 kg
  • zusätzlich für Boote mit Wohn- und Kocheinrichtungen 4 kg

Hinweis:
Nach den internationalen SOLAS-Richtlinien Kapitel V sind Ausrüstungsvorschriften für “alle Schiffe” festgelegt, deren Umsetzung durch den jeweiligen Flaggenstaat geregelt wird.

Nach Mitteilung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie regeln einige Länder die Ausrüstungsvorschriften im nationalen Recht. So kann ein Hafenstaat in seinen nationalen Gewässern durch nationales Recht Sonderregelungen erlassen, die meist unterhalb von SOLAS liegen. In der BRD geschieht das durch die Schiffssicherheitsverordnung.

UMWELT

Sperrgebiete/ Naturschutzgebiete
In slowenischen Gewässern gibt es einige Zonen, die aus Gründen des Naturschutzes als Sperrzonen ausgewiesen wurden und in denen sowohl die Schifffahrt mit mechanischem Antrieb als auch das Ankern verboten sind:

  • das Naturreservat Strunjan
  • ein Küstenstreifen um Rt. Madona bei Piran
  • das Naturdenkmal Rt. Debeli rtić

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Gespanne
Gespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.

Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Agentur beschafft diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien..

HRVATSKE CESTE D.O.O.
Ispostava Zagreb
Metalceva 5/VI
10000 Zagreb
Kroatien
T: +385 1 309 16 77
F: +385 1 309 16 78

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Kroatien
T: +385 1 652 40 70
F: +385 1 652 40 19
E: zagreb@cktz.hr

Promet Varjacic
Bregovita 13
49000 Krapina
Kroatien
T: +385 1 37 19 00
F: +385 1 37 21 20
E: transport@krapina-sped.hr

Mautpflicht
Für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist eine Autobahnvignette verbindlich vorgeschrieben.

Geschwindigkeitsbeschränkung
Für Pkw mit Anhänger innerorts 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.

WEITERE WASSERSPORTARTEN

Informationen und Vorschriften zum Sporttauchen
In Slowenien ist das Sporttauchen mit Taucherausrüstung genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden ausgestellt durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Republik Slowenien in

Piran
Tartinijev trg 2,
Tel. +386-(0)66 746 201

Izola
Tartinijev trg 2,
Tel. +386-(0)66 746 201

Koper
Trg Brolo 3,
Tel. +386-(0)66 446 110

Der Antragsteller muss Mitglied eines Tauchvereins sein und den Nachweis über eine bestandene Taucherprüfung vorlegen.

Im Bereich von Häfen und Schifffahrtsstraßen ist das Tauchen verboten.

Das Tauchgebiet muss markiert sein durch eine orange oder rote Boje mit einem Durchmesser von mindestens 30 cm in der Mitte des Tauchgebietes oder durch eine rote oder orange Taucherfahne (orangefarbenes Rechteck mit weißem diagonalen Streifen oder die Flagge “A” des internationalen Signalbuches).

Informationen zu Tauchen in Slowenien erteilt auch der Verband Deutscher Sporttaucher e.V., Offenbach, Tel. 069-981 90 25., Web: www.vdst.de.

Informationen und Vorschriften zum Sportangeln
Entlang der 40 km langen slowenischen Adriaküste, die zu den kürzesten Küsten-abschnitten Europas zählt erwarten Sie herrliche Angelstellen. An der Küste gibt es die drei Angelreviere Koper, Strunjan und Piran. In den Sommermonaten kann man vor allem Rotbrassen, Goldbrassen und Makrelen fangen. In den übrigen Monaten hat man meist Tintenfische und Sepien an der Angel.

Zum Angeln benötigen Sie einen Angelschein. Fischereikarten für fast alle Angelreviere in Slowenien können Sie online direkt auf der Webseite www.ribiskekarte.si kaufen. Die Fischereikarte muss auf den Namen des Anglers und mit gültigem Datum ausgestellt sein. Die Karte ist nicht übertragbar auf andere Personen. Fischereikarten für das Meeresfischen, die sie auf der Webseite www.ribiskekarte.si erwerben, müssen nicht ausgedruckt vorliegen. Es ist ausreichend, wenn Sie den Unique-Code auf einem Mobilgerät so wie Ihren gültigen Ausweis bei einer Kontrolle vorzeigen. Bitte beachten Sie, dass die Fischereikarte mindestens eine Stunde vor dem Fischen erworben sein muss, sonst ist diese nicht gültig.

Damit man unbeschwert das Angeln in den herrlichen Angelrevieren Sloweniens genießen kann sollte man einige grundsätzliche Regeln befolgen. Details zu lokalen (Sonder-)bestimmungen erhalten Sie bei der jeweiligen Fischereifamilie oder dem zuständigen Angelverein vor Ort.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Häfen und Liegeplätze
Marina Koper, 45° 33,0′ N 13° 43,5′ E
Kopališko nabrežje 5, SLO – 6000 Koper
UKW: keine Angabe
T: ++386 5 662 61 00
F: ++386 5 662 61 61
E: info@marina-koper.si
W: www.marina-koper.si

Marina Izola, 45° 32`N 13° 36′ E
Porting d.o.o., Tomažičeva 4 a SLO 6310 Izola
UKW: Kanal 17
T: ++386 5 66 25 400
F: ++386 5 66 25 406
E: info@marinaizola.com
W: www.marinaizola.com

Marina Portorož, 45° 30,3′ N 13° 35,8′ E
Cesta solinarjev 8, SLO-6320 Portorož
UKW-Kanal: keine Angabe
T: ++386 5 676 1100 (Rezeption)
F: ++386 5 676 1210 (Rezeption)
E: marina.portoroz@marinap.si
reception@marinap.si
W: www.marinap.si

Strom- und Wasserversorgung
In allen italienischen, slowenischen, kroatischen und montenegrinischen Marinas gibt es Anschlüsse für Wasser und Strom an den Piers.

Wasserversorgung:
Die Anschlüsse haben überwiegend ½ Zoll Durchmesser; nur in wenigen Fällen wurden ¾ Zoll angetroffen.

Stromversorgung:
In den Marinas werden überwiegend die 3-poligen “Euro-Stecker”, wie sie auch im Camping-Bereich üblich sind, verwendet.

Die Zahl der Anschlussdosen in den Versorgungssäulen kann bei starker Belegung der Marinas manchmal nicht ausreichen. Verteilerstücke mit einem Hauptstecker und mehreren Anschlussteilen und wasserdichten Verbindungen (Regen, Gewitter) sollten daher vorsorglich auf jeder Yacht vorhanden sein.

Tankstellen
In den slowenischen Marinas sind jeweils Tankstellen für Superbenzin und Diesel vorhanden.

Redaktion Nautik/deutscher Motoryachtverband
Quelle: DMYV
Bild: DMYV/MySeatime/Magnum Yacht Charter

 

 

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