Die Abgeordneten der italienischen und ungarischen Minderheit haben ein Gesetz vorgelegt, das die Sprachanforderungen für Lehrer und anderes Personal in zweisprachigen Schulen und Kindergärten erhöhen würde.
Lehrkräfte, die Slowenisch oder andere Fremdsprachen unterrichten, müssen eine Italienischprüfung ablegen, die dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Das geltende Gesetz befreit Slowenischlehrer von der Notwendigkeit, Italienisch zu beherrschen. Das erforderliche Italienischniveau würde auch für das andere Personal an zweisprachigen Schulen, einschließlich des Verwaltungspersonals und des technischen Personals, angehoben.
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