Um 7 Uhr am Sonntag Morgen öffneten die Wahllokale im ganzen Land, um in einem Referendum über eine
Änderung des Wassergesetzes abzustimmen.
Nach Angaben der Bezirkswahlkommissionen (OVK) stimmten in Slowenien bis 11 Uhr 257.328 Wähler oder 15,15 Prozent aller Wahlberechtigten in den Wahllokalen.
Bei der Volksabstimmung zum Ehe- und Familiengesetz (2015) stimmten bis 11 Uhr 9,3 Prozent aller Wähler. Die endgültige Wahlbeteiligung lag bei 36,38 Prozent.
Etwas mehr als 3.000 Wahllokale geöffnet
Um 7 Uhr morgens eröffneten mehr als 3.000 Wahllokale im ganzen Land, um in einem Referendum über eine Änderung des Wassergesetzes abzustimmen. Bis 19 Uhr können die Wähler ihre Stimme abgeben, bis dahin herrscht noch Wahlstille. Wie der Wählerwille war, wird sich am Abend zeigen, wenn auch klar ist, ob in einer Volksabstimmung das notwendige Quorum für die Ablehnung des Gesetzes erreicht wird.
Zusätzlich zu den regulären Wahllokalen wurden 56 Wahllokale für die Stimmabgabe außerhalb des Wohnortes (sog. Omnia-Wahllokale) geöffnet, und je nach Ortszeit werden weitere 31 Wahllokale bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen Sloweniens im Ausland eröffnet .
Die Wähler müssen einen Ausweis zum Wahllokal mitbringen, das Wählerverzeichnis vor der Stimmabgabe unterschreiben und erhalten dann einen Stimmzettel.
Anweisungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus, wie Abstand halten, Masken tragen und Hände desinfizieren, müssen in den Wahllokalen befolgt werden und die Wähler müssen die Wahllokale einzeln betreten.
Die Volksabstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, das Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes (ZV-1G) zu verabschieden, das die Nationalversammlung in ihrer Sitzung am 30. März 2021 verabschiedet hat?“ Die Stimmberechtigten drücken ihren Willen per Kreis dafür oder dagegen aus .
Damit ein Gesetz in einem Referendum abgelehnt werden kann, muss die Mehrheit der
Wähler, die gültig abstimmen, dagegen stimmen, sofern mindestens ein Fünftel aller Wähler oder mindestens 339.726 Wahlberechtigte dagegen stimmen.
Am Abend wird bekannt, ob die Beschlussfähigkeit erreicht ist
Ob die Beschlussfähigkeit erreicht wird, wird am Abend bekannt gegeben. Nach Abschluss der Wahllokale werden inoffizielle Teilergebnisse auf der Website der Nationalen Wahlkommission veröffentlicht. Es wird erwartet, dass zunächst die Ergebnisse der vorgezogenen Abstimmung, die zwischen Dienstag und Donnerstag stattfand, bekannt werden und 84.196 Wähler ihre Stimme abgeben. 4,96 Prozent aller Wahlberechtigten.
Die Wahlkommissionen legen bis 11:00, 16:00 und 19:00 Uhr die Wahlbeteiligung fest.
Wahlstille
Bis zum Ende der Abstimmung um 19.00 Uhr gilt das Wahlschweigen noch, wenn jede Überredung oder das Überreden der Wähler auf die eine oder andere Weise untersagt ist. Meldungen über mutmaßliche Verstöße gegen das Wahlschweigen können unter der Telefonnummer 080 21 13 gemeldet werden. Am
Tag nach der Volksabstimmung, am Montag, ermitteln die Bezirkswahlkommissionen das Ergebnis der Briefwahl aus Slowenien, eine Woche später das Ergebnis der Briefwahl aus im Ausland bekannt sein wird. Die offiziellen Ergebnisse müssen warten, da die Nationale Wahlkommission voraussichtlich am 7. September den Bericht über die Abstimmungsergebnisse verabschieden wird.
Redaktion Politik/Delo Bild: Delo