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Ende der COVID‑19‑Epidemie

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Slowenien öffnet seine Tore erneut für Touristen Überprüfen Sie regelmäßig die Neuigkeiten im Zusammenhang mit

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der aktuellen Lage und folgen Sie den Sicherheitsrichtlinien, um sicher und verantwortungsvoll zu reisen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Situation beim Überschreiten der Landesgrenzen, zu vorbeugenden Richtlinien in der Tourismus- und Gastronomiebranche beim Besuch öffentlicher Räume, zu öffentlichen Transportmitteln …

Slowenien erklärte am 15. Juni 2021 das Ende der COVID‑19‑Epidemie. Trotz der verbesserten epidemiologischen Lage bleiben einige Maßnahmen in Kraft:

  • Die 3‑G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt sowohl für die Dienstleister als auch Gäste aus allen Ländern:
    • in der Innengastronomie,
    • in Touristenunterkünften (in Hotels, Apartments, Camps),
    • für Kulturveranstaltungen,
    • für Sportveranstaltungen,
    • für öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern,
    • für das Messewesen,
    • für das Kongresswesen,
    • für Nachtclubs und Diskotheken,
    • in Casinos und Spielhallen.

Die 3‑G Regel gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren (unter 15 Jahren in Falle einer Kultur- und Sportveranstaltung) in Begleitung von nahen Familienangehörigen oder Erziehungsberechtigten.

  • Unter Einhaltung der 3-G-Regel ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend für:
    • Gäste in der Innengastronomie,
    • Gäste in Beherbergungsstätten,
    • Messebesucher im Innenbereich,
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Kongressveranstaltungen im Innenbereich,
    • Kasinobesucher, Besucher von Spielhallen und sonstiger Glücksspiele,
    • Besucher von Kulturveranstaltungen sowie
    • Besucher von Sportveranstaltungen.

In allen anderen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin verpflichtend. Im Freien muss ein Abstand von 1, 5 Meter eingehalten werden. Sofern dies nicht möglich ist, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

  • Folgende Kapazitäten dürfen zu 100 Prozent ausgelastet werden:
    • Kulturveranstaltungen,
    • Sportveranstaltungen,
    • Kongressveranstaltungen.
Redaktion Service
Bild: STO
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