Slowenien und Ungarn haben vereinbart, ihre jeweiligen Covid-19-Impfbescheinigungen gegenseitig anzuerkennen, gab das slowenische Ministerium bekannt. Eine in einem Land ausgestellte Impfbescheinigung hat gemäß den internen nationalen Rechtsordnungen die gleiche Rechtswirkung wie die in einem anderen Land ausgestellte. Neben den von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoffen werden in Ungarn auch der russische Impfstoff Sputnik V und die Impfstoffe der chinesischen Hersteller Sinopharm …