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In Dragonja wurden 15 gefälschte PCR-Tests slowenischer Staatsbürger entdeckt

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Am vergangenen Wochenende entdeckten Polizisten der Koper-Polizeibehörde 15 gefälschte PCR-Tests bei slowenischen Bürgern am Grenzübergang Dragonja. Polizeibeamte überprüfen die Echtheit des Tests im Detail, auch mit Hilfe anderer Institutionen. Sie verschärften auch ihre Kontrolle über die Einhaltung von Bewegungseinschränkungen und stellten einige Verstöße fest.

“Wir warnen die slowenischen Bürger davor, die Tests zu fälschen, da die Polizeibeamten an den Grenzübergängen die Echtheit des Tests auch mit Hilfe anderer Institutionen im Detail überprüfen”, fügt die Polizei hinzu. 

Während des Wochenendes verschärften die Polizeibeamten von Koper auch die Kontrolle über die Einhaltung neuer Bewegungsbeschränkungen, insbesondere über die Beschränkung der Durchquerung der Region, die Verwendung von Schutzmasken und die Einhaltung des Abstands zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen. Sie entdeckten beim Überschreiten der Grenzen der Regionen einige Verstöße und vor allem mehrere Verstöße gegen die Sammlung. Polizeibeamte überprüften die Einhaltung der Verordnungen hauptsächlich auf den Straßen und in den Innenstädten. “Wir appellieren an alle, die Regeln zur Wahrung der gegenseitigen Distanz und zur Verwendung von Schutzmasken einzuhalten, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern”, fordert die PR-Vertreterin der Koper-Polizeibehörde, Anita Leskovec , nachdrücklich auf .

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Bewegung der Einwohner der Region Obalno-kraška ab Samstag auf diese Region beschränkt ist. Es gibt 12 bisher bekannte Ausnahmen für das Überschreiten der regionalen Grenze, aber es gibt keine Ausnahme mehr, die das Überqueren aufgrund eines Besuchs im Geschäft erlaubt. Der Übergang zwischen dauerhaftem und vorübergehendem Aufenthalt ist ebenfalls keine Ausnahme. Eine Kreuzung zwischen der Region Obalno-kraška und anderen Regionen ist unter anderem mit Impfnachweis, positiven oder negativen Testergebnissen für Coronavirus und für Patienten zulässig. Gleichzeitig muss die Person einen Nachweis über den Anspruch auf eine der 12 Ausnahmen und eine leserlich unterzeichnete lesbare Erklärung vorlegen. Die Polizei empfiehlt nicht alle unnötigen Ausflüge an die Küste. Das Ansammeln von Personen ist ebenfalls verboten.

Redaktion Breaking News
Bild: Trend
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