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Transitpassagiere müssen nach dem 22. August ein Covid-Zertifikat vorlegen

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Die Regierung hat am Freitag beschlossen, dass Passagiere, die durch Slowenien reisen, erst am 22. August ein Covid-

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Zertifikat vorlegen müssen. 

„Ab dem 23. August ist die Durchreise ohne Einhaltung der PCT-Regel (Recovered-Impftest-Regel) nicht mehr möglich“,

sagte die Regierung. Um eine zehntägige Quarantäne in Slowenien zu vermeiden, müssen Transitpassagiere eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie sich von Covid-19 erholt, getestet oder geimpft haben.

Redaktion Breaking News
Bild: deutsches Ärzteblatt
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