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Versammlungsverbot in der Küstenregion

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Am Mittwoch wurden in Slowenien 852 Infektionen mit dem neuen Coronavirus bestätigt. 4565 PCR-Tests wurden durchgeführt. Weitere 546 Covid-Patienten werden in Krankenhäusern und 103 auf der Intensivstation behandelt. Sieben Patienten mit Covid-19-Krankheit sind gestorben. Die Region Obalno-kraška wurde wieder rot, daher verschärfte die Regierung hier die Bewegungsbeschränkungen. Ab Samstag gilt die Bewegungsbeschränkung auf die Küstenkarstregion. Die Überquerung ist nach Vorlage eines negativen Tests oder eines Impfnachweises zulässig.

In einer Korrespondenzsitzung änderte die Regierung das Dekret über die vorübergehende teilweise Einschränkung des Personenverkehrs und das Verbot der Ansammlung von Personen, um SARS-CoV-2-Infektionen zu verhindern, die die Bewegung in der Region Obalno-kraška einschränken. Die Verordnung gilt von Samstag bis 5. März. Die Einwohner der Region Obalno-kraška werden sich daher bis auf Ausnahmen auf die Bewegung innerhalb dieser Region beschränken. Dabei darf zwischen Gemeinden innerhalb dieser Region gewechselt werden.

Es gibt 12 Ausnahmen für das Überschreiten der Grenze der Region Obalno-kraška:

  1. Ankunft bei der Arbeit, Abreise von der Arbeit und Ausführung von Arbeitsaufgaben,
  2. wirtschaftliche, land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben;
  3. Beseitigung der unmittelbaren Gefahr für Gesundheit, Leben und Eigentum,
  4. Schutz und Unterstützung von Personen, die Unterstützung benötigen, oder für die Pflege oder Pflege von Familienmitgliedern oder im Fall der elterlichen Fürsorge und des Kontakts mit dem Kind;
  5. Zugang zu Apotheken, Gesundheits- und Sanitärdiensten und Spa-Behandlungen,
  6. Zugang zu ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
  7. Zugang zu Rettungsdiensten,
  8. Zugang zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitsweise von Justiz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden;
  9. Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen,
  10. Durchführung von Wartungsarbeiten oder saisonalen Arbeiten an einer privaten Einrichtung oder einem Grundstück für Mitglieder desselben Haushalts;
  11. Reisen von Personen zum Zweck des Transits durch die statistische Region Obalno-kraška in ein Nachbarland oder zu ihrem Wohnort in der Republik Slowenien;
  12. dringende Instandhaltung des Grabes, wobei der Einzelne die Berechtigung mit dem Nachweis der Pacht des Grabes oder anderen relevanten Nachweisen nachweisen muss.

Planen Sie keinen Wochenendausflug an die Küste 

Die Situation in der Region Obalno-kraška hat sich in der letzten Woche verschlechtert. Die Regierung hat gestern entschieden, dass die Region Obalno-kraška nicht mehr orange ist, sondern aufgrund der aktuellen Situation und des negativen Trends wieder rot wird.

Der stellvertretende Generaldirektor der Polizei, Tomaž Pečjak, gab heute Morgen auf einer Pressekonferenz bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Übergang der Region Obalno-kraška in die rote Zone eine Änderung des Dekrets über die Einschränkung der Bewegung wahrscheinlich ist: “an die Küste, weil Höchstwahrscheinlich wird es uns die Bewegungseinschränkung unmöglich machen, von anderen statistischen Regionen in die statistische Region Obalno-kraška und umgekehrt zu wechseln “, sagte Pečjak.

Von nun an auch Tests für Fahrer im öffentlichen Personenverkehr

Die Regierung nahm Mitte der Sitzung auch einige Änderungen im Bereich der Infrastruktur vor. Laut Blaž Košorok , Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur, hat die Regierung festgelegt, dass einwöchige Tests für Fahrer im öffentlichen Personenverkehr als Begleitpersonal im Schienenverkehr obligatorisch sind. Gleiches gilt für Taxifahrer. Fahrer an Fahrschulen und Nutzer ihrer Dienste müssen ebenfalls einmal pro Woche getestet werden.

Es ist jedoch nicht erforderlich, diejenigen zu testen, bei denen nachgewiesen wurde, dass sie gegen Covid-19 geimpft wurden und dass seit der zweiten Dosis bei der Pfizer-Impfung mindestens sieben Tage vergangen sind, bei Moderna mindestens 14 Tage Impfstoff und AstraZeneca-Impfstoff für mindestens 21 Tage nach Erhalt der ersten Dosis des Impfstoffs.

Fahrer, die Covid-19 überwunden haben und ein Zertifikat über ein positives Ergebnis des Schnelltests oder PCR-Tests vorlegen und seit der Entnahme des Tupfers mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate vergangen sind, sind ebenfalls von der Prüfung ausgenommen. Auch diejenigen mit einem ärztlichen Attest, dass sie Covid-19 hatten und nicht mehr als sechs Monate seit dem Auftreten der Symptome vergangen sind, müssen nicht getestet werden.

Laut Košorok hat die Regierung auch das Dekret über das vorübergehende Verbot der Durchführung von Wissenstests und die Verlängerung der Gültigkeit von Befähigungsnachweisen für das Management von Energiegeräten geändert. “Dies wurde bisher verboten, und von nun an müssen Schulungsprofis einmal pro Woche getestet werden” , fügte er hinzu.

Die Regierung hat auch eine Änderung im Bereich der Seilbahninstallationen eingeführt, bei der sie nach Angaben des Außenministers erneut einen regionalen Ansatz gewählt hat.

Redaktion Breaking News
Bild: Miro Majcen
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