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Slowenien veröffentlicht Details zur vorgeschlagenen Kryptowährungssteuer

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Das Finanzministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen vorgestellt. Es schlägt einen Steuersatz von 10 % und eine allgemeine

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Steuerbefreiung von bis zu 10.000 EUR eingelöster Kryptowährung pro Jahr vor. Bis zum 21. Februar erwartet das Ministerium öffentliche Rückmeldungen.

Der Vorschlag regelt die Steuer auf Kryptowährungen, die als digitale Zahlungsmittel ohne offiziellen Status definiert sind und weder von einer Zentralbank noch von einer anderen öffentlichen Behörde ausgegeben werden.

Die vorgeschlagenen Lösungen würden für alle natürlichen Personen gelten, die in Slowenien Steuern zahlen, nicht jedoch für juristische Personen und natürliche Personen, die Kryptowährungen als Betriebsvermögen halten.

Eine natürliche Person, die Kryptowährungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kauft und verkauft, würde unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Kryptowährungstransaktionen nicht als Unternehmen betrachtet.

Nach dem Vorschlag würde die Steuer auf den Wert der in einem Kalenderjahr realisierten Kryptowährungstransaktionen gezahlt. Der Umtausch von Kryptowährung in Fiat-Währung und der Kauf von Waren, Dienstleistungen oder anderem Eigentum mit Kryptowährung würden alle als Einlösung gelten.

In der Zwischenzeit würde eine Steuerbefreiung für maximal 10.000 EUR des Gesamtbetrags der Kryptowährungsrealisierungen in einem einzelnen Kalenderjahr gelten.

Die Steuerbemessungsgrundlage würde ermittelt, indem der Freibetrag von der Summe des Werts aller Rücknahmen in einem Kalenderjahr abgezogen würde.

Die resultierende positive Differenz würde dann um normalisierte Kosten in Höhe von 50 % dieser Differenz bei einem Steuersatz von 10 % reduziert.

Wenn eine Person in einem Kalenderjahr einen Verlust erleiden würde, müsste sie diesen Verlust den Behörden nachweisen und in ihrer Steuererklärung angeben.

Einzelpersonen müssten die Steuer selbst berechnen, als Summe des Steuerwerts für jede Realisierung von Kryptowährung während eines Kalenderjahres. Bis zum 28. Februar müssten sie die Daten in einer Online-Steuererklärung für das Vorjahr abgeben.

Eine Person, die es versäumt, eine Steuererklärung einzureichen oder angemessene Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen, kann mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 400 EUR rechnen, während diejenigen, die unvollständige oder falsche Daten übermitteln, mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR rechnen müssen.

Das Finanzministerium schätzt, dass die Staatseinnahmen nach diesem Vorschlag in den ersten Jahren zwischen 100.000 und 500.000 Euro pro Jahr betragen würden.

Der erste Vorschlag zur Besteuerung von Kryptowährungen wurde vom Ministerium im Oktober letzten Jahres vorgelegt.

Damals sah der Vorschlag auch eine Steuer von 10 % für natürliche Personen im Falle des Umtauschs von Kryptowährung in Fiat-Währung und von Käufen mit Kryptowährung ohne normalisierte Kosten vor.

Der Schwellenwert für die Steuerpflicht wurde auf 15.000 EUR festgesetzt.

Eine damals angebotene Alternative war die Versteuerung der erzielten Gewinne, die sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Realisierung und zum Zeitpunkt des Erwerbs ergeben würden.

Redaktion Wirtschaft
Bild: Handelsblatt
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