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Klagenfurter Anwaltskanzlei erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Grenzkontrollen

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Die Klagenfurter Anwaltskanzlei von Mitgliedern der slowenischen Gemeinde in Kärnten hat beim

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österreichischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Landes eingelegt, die Kontrollen an der Grenze zu Slowenien um weitere sechs Monate zu verlängern .

Die Anwaltskanzlei Grilc Vouk Škof hat rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem Österreich letzte Woche offiziell angekündigt hatte, das Grenzkontrollregime an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn zu verlängern, und als Grund die Migrations- und Sicherheitslage in der EU anführte.

Laut einer Pressemitteilung eines der Partner, Rudi Vouk, vom 19. April argumentiert die Anwaltskanzlei, dass Grenzkontrollen gegen einschlägige Urteile des EU-Gerichtshofs verstoßen und „das Recht der Bürger auf Gleichheit vor dem Gesetz und weitere garantierte Rechte verletzen durch die Verfassung“.

Sie beruft sich auf das Urteil vom April 2022, in dem der EU-Gerichtshof festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat im Falle einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit wieder Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten einführen kann.

Allerdings dürfen die Kontrollen eine Gesamtdauer von sechs Monaten nicht überschreiten, während Österreich 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, Kontrollen an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn eingeführt und seitdem immer wieder um sechs Monate verlängert hat.

Österreich hat sich im Zeitraum zwischen Mai 2016 und November 2017 auf vier aufeinanderfolgende Empfehlungen des Rates der EU zur Ausweitung der Grenzkontrollen gestützt.

Ab November 2017 führte das Land aus eigener Initiative wieder Grenzkontrollen für wiederholt aufeinanderfolgende sechsmonatige Zeiträume ein.

Laut EU-Gerichtshof hat Österreich seit dem 10. November 2017, dem Ablaufdatum der letzten Empfehlung des Rates, keine neue ernsthafte Bedrohung nachgewiesen.

In ihrer Beschwerde argumentiert die Kanzlei, dass der EU-Gerichtshof festgestellt habe, dass Kontrollen an der österreichisch-slowenischen Grenze ab 2017 ohne weitere Begründung nicht mehr zulässig seien und Österreich diese seither nicht ausreichend begründet habe.

Slowenien protestiert gegen ungerechtfertigte Verlängerungen der Grenzkontrollen.

Grilc Vouk Škof nimmt in seiner Beschwerde auch das Argument von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zur Kenntnis, dass es keinen Grund mehr für Grenzkontrollen an der Grenze zwischen Slowenien und Österreich gebe.

Redaktion Politik
Bild: viena.at
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