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Gastgewerbe muss ab Montag (26.07.) COVID-Zertifikate überprüfen

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Gemäß der am Freitagabend getroffenen Entscheidung der Regierung müssen Beherbergungsbetriebe in Slowenien

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ab Montag die Covid-Zertifikate der Gäste überprüfen. Die Regel gilt bereits für Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.

Besucher von Indoor-Locations wie Kneipen, Cafés, Restaurants, Casinos, Clubs und Beherbergungsbetrieben müssen schon seit längerer Zeit die Regel beachten, dass sie sich impfen, testen oder vom Coronavirus erholt haben, aber von nun an müssen die Betriebe selbst Überprüfen Sie die Einhaltung vor der Einreise.

Dies beschloss die Regierung in der Korrespondenzsitzung am Freitag aufgrund einer raschen Verbreitung der Delta-Variante in der EU. Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 1. August, teilte das Government Communication Office mit.

Beherbergungsbetriebe sind außerdem verpflichtet, Kunden auf die Covid-Zertifizierungspflicht hinzuweisen, indem sie ein Schild anbringen, das sie auffordert, die Regel zu beachten.

Um ein gültiges Zertifikat durch Testen zu erhalten, muss ein Schnelltestergebnis nicht älter als 48 Stunden oder ein PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein, die gleichen Zeitfenster wie beim Grenzübertritt oder beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen.

Die Zertifikatspflicht gilt nicht für Gaststätten im Freien, solange die physische Distanz eingehalten wird.

Redaktion Breaking News
Bild: Auma
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